Weihnachtsmarkt
Beschreibung
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Aktueller Hinweis:
Der Bewerber:innenaufruf für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 ist beendet.
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Der Weihnachtsmarkt in Mainz findet jährlich statt:
- auf dem Höfchen, dem Markt und dem Liebfrauenplatz
- vom Donnerstag vor dem 1. Advent
- bis zum 23. Dezember des jeweiligen Jahres
Öffnungszeiten des Mainzer Weihnachtsmarktes:
- Sonntag bis Donnerstag: 11 bis 20.30 Uhr
- Freitag und Samstag: 11 bis 21 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3440
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- marktverwaltungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.
Aktuelle Information:
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Giulia Barba | Teamleitung | +49 6131 12-2483 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Herr Florian Kleis | Marktmeister | +49 6131 12-2283 | Florian.Kleisstadt.mainzde |
Herr Maximilan Peters | Sachbearbeiter, Rahmenprogramm | +49 6131 12-2284 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Miriam Schäfer | Marktmeisterin | +49 6131 12-3540 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Annette Sehn | Sachbearbeiterin | +49 6131 12-2471 | krempelmarktstadt.mainzde |
Unterlagen
Die Stadtverwaltung Mainz vergibt die Stände auf dem Weihnachtsmarkt im Rahmen von speziellen Bewerber:innenaufrufen für jeweils drei Jahre.
Bewerbungen können Sie nur gemäß den Vorgaben der speziellen Bewerber:innenaufrufe zu den dort genannten Details und Fristen einreichen.
Gebühren
Die Standgebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zur Satzung für Märkte und Volksfeste. Sie können sie bei der Marktverwaltung erfragen. Der Antrag ist gebührenfrei.
Fristen
Der Bewerber:innenaufruf für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 wurde am 22. Dezember 2023 veröffentlicht und endete am 6. Februar 2024. Die Bewerbungen mussten innerhalb dieser Frist eingegangen sein.
Spätere Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Rechtsgrundlagen
Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz
Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung. Aus der Nichtdurchführung einer Veranstaltung können keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen die Landeshauptstadt Mainz abgeleitet werden (§ 14 Abs. 5 Satzung für Märkte und Volksfeste).